Lara Quinche

Deutsch/Englisch → Französisch

Seit 2007

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungsdienste

1. Zielfernrohr

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) definieren die Vertragsbedingungen für Übersetzungsleistungen oder ähnliche Dienstleistungen, die zwischen der Firma Lexcellence Traductions, einer Einzelfirma, vertreten durch Lara Quinche (die Übersetzerin), einerseits und ihrem Auftragsgeber abgeschlossen werden (Auftraggeber) hingegen, soweit bei Vertragsschluss auf diese AGB Bezug genommen wird und vorbehaltlich besonderer Vereinbarungen zwischen den Parteien.

Der besseren Lesbarkeit halber bezeichnet die männliche Form sowohl Männer als auch Frauen.

2. Leistungsumfang

Der Übersetzer verpflichtet sich, den Originaltext mit der gebotenen Sorgfalt, ohne Auslassungen oder Ergänzungen zu übersetzen und innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern.

Gibt der Auftraggeber keine konkreten Vorgaben zur Ausführungsform der Übersetzung (elektronisches oder Papierformat, Aufmachung oder Schrift), bezieht sich der Übersetzer auf den Ausgangstext.

Die Übersetzerin kann Dritte mit der Vertragserfüllung beauftragen oder Dritte mit der gesamten Erfüllung beauftragen, sofern diese sich gemäß Ziffer 8 zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.

3. Teilnahme des Schulleiters

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Übersetzer alle verfügbaren Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Übersetzung notwendig oder nützlich sind (z. B. interne Glossare, Paralleltexte, Abbildungen, Tabellen usw.).

4. Honorare

Es gilt das vereinbarte Honorar bzw. die vereinbarte Berechnungsgrundlage für das Honorar (Zeilen-, Wort-, Tasten-, Stunden- oder Pauschalhonorar). Die Mehrwertsteuer wird gegebenenfalls zusätzlich berechnet.

Wurde weder das Honorar noch die Berechnungsgrundlage vereinbart, gilt der für diesen Übersetzungsschwierigkeitsgrad übliche Zeilenpreis des eingehenden Textes (Normzeile von 55 bis 60 Anschlägen, Leerzeichen eingeschlossen) als vereinbart.

Der Auftraggeber kann vor Erhalt der Übersetzung vom Vertrag zurücktreten, schuldet aber dennoch das volle Honorar. Sind Zeilen-, Wort- oder Schreibhonorare vereinbart, wird das Honorar für den nicht übersetzten Teil auf Basis des Ausgangstextes und nicht des Zieltextes berechnet. Wurde ein Stundenhonorar vereinbart, muss der Übersetzer den Zeitaufwand für die Übersetzung des noch nicht übersetzten Teils angemessen schätzen. Von den Entgelten darf er nur die Kosten abziehen, die ihm nach der vorzeitigen Beendigung des Vertrages nicht entstanden sind und was er mit anderen während der frei gewordenen Verfügbarkeiten durchgeführten Verträgen verdient oder was er bewusst unterlassen hat.

Sofern keine Vorauszahlung oder ein anderes vereinbartes Zahlungsziel vereinbart ist, sind die Gebühren innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist, die mindestens 10 Tage betragen muss, zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug und die Übersetzerin ist berechtigt, pro Mahnung einen Verzugszins von 5 % und eine Mahngebühr von CHF 20.- zu verlangen.

5. Spätere Änderungen und zusätzliche Arbeiten

Ändert der Auftraggeber den Originaltext nach Übergabe an den Übersetzer mehr als nur geringfügig, so ist dieser berechtigt, eine entsprechende Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen. Darüber hinaus ist die Übersetzerin berechtigt, zusätzlich zu den vereinbarten Honoraren ein dem Mehraufwand entsprechendes Stundenhonorar zu verlangen.

Ebenso werden Arbeiten, die über die eigentliche Übersetzungstätigkeit hinausgehen, wie z. B. das Lektorat, nach Stunden zu einem angemessenen Stundensatz abgerechnet.

6. Ansprüche des Auftraggebers aus Mängelgewährleistung

Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Mängelbeseitigung der Übersetzung: Unter Mängeln sind nur schwerwiegende inhaltliche Fehler zu verstehen. Dieses Recht muss er innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Übersetzung unter Angabe der Mängel und einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Übersetzerin geltend machen.

Sollte die Übersetzung nach der Überarbeitung noch Mängel aufweisen, hat der Auftraggeber das Recht, innerhalb von 30 Tagen nach der Neulieferung eine erneute Umformulierung oder eine angemessene Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Weitergehende Mängelgewährleistungsansprüche bestehen nicht.

Mängelgewährleistungsansprüche erlöschen, wenn die Mängel nicht innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Übersetzung gerügt werden. Bei fristgerechter Mängelrüge verjähren die Mängelgewährleistungsansprüche ein Jahr nach erstmaliger Lieferung der Übersetzung.

7. Haftungsbeschränkung

Schadensersatz wegen Vertragsverletzung durch den Übersetzer ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt und setzt gegebenenfalls die fristgerechte Mängelrüge voraus.

8. Privatsphäre / Datenschutz

Der Übersetzer verpflichtet sich, die Unterlagen des Auftraggebers, insbesondere den Ausgangstext, vertraulich zu behandeln.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, ist die Übersetzerin berechtigt, davon auszugehen, dass der Auftraggeber die elektronische Verarbeitung und unverschlüsselte elektronische Übermittlung der Übersetzung über das Internet akzeptiert. Die damit einhergehenden datenschutzrechtlichen Risiken, die Risiken der Veränderung und des Datenverlustes gehen zu Lasten des Auftraggebers.

9. Urheberrechte ©

Der Auftraggeber räumt dem Übersetzer die zur Übersetzung des Ausgangstextes erforderlichen Rechte ein. Der Auftraggeber garantiert, dass er über die genannten Rechte verfügt und wird den Übersetzer schadlos halten, wenn Dritte diesbezüglich rechtliche Schritte gegen ihn einleiten.

Der Übersetzer räumt dem Auftraggeber an seinem durch die Übersetzung entstandenen Urheberrecht das Recht ein, die Übersetzung zu dem von ihm bei Vertragsschluss benannten Zweck zu nutzen. Jede andere Nutzung bedarf seiner Zustimmung, die er nicht verweigert, wenn die Nutzung die Persönlichkeitsrechte des Urhebers respektiert und angemessen vergütet wird.

Soweit dies für diese Textart üblich ist, muss der Auftraggeber bei Veröffentlichung der Übersetzung den Namen des Übersetzers nennen.

Der Auftraggeber kann die Übersetzung ändern. Ist die Umformulierung jedoch nicht unerheblich, muss er den Übersetzer informieren, der berechtigt ist, auf die Nennung seines Namens zu verzichten.

Der Übersetzer hat das Recht, den Ausgangstext und den Zieltext sowie die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Dokumentation als Arbeitsmittel zur Erstellung von Glossaren, Wortlisten oder Textblöcken in anonymisierter Form zu verwenden, um Translation Memorys zu füttern und/oder zu übertragen an Dritte.

10. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Der Auftraggeber und der Übersetzer sind eingeladen, etwaige Streitigkeiten aus dem Vertrag gütlich beizulegen. Ein Schlichtungsversuch mit ASTTI ist jedoch keine Voraussetzung für die Einreichung einer Beschwerde.

Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Übersetzer unterliegt schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz, Sitz oder Niederlassungsort des Übersetzers (im Sinne von Artikel 12 der Schweizerischen Zivilprozessordnung).

La Chaux-de-Fonds, Februar 2022

Text verwendet mit freundlicher Genehmigung des Schweizerischen Übersetzer-, Terminologen- und Dolmetscherverbandes.